Gemeinsames Lernen

In der Fichte-Grundschule lernen alle Kinder gemeinsam. Kinder mit körperlichen, sprachlichen oder geistigen Beeinträchtigungen gehören genauso dazu wie Kinder mit Problemen beim Lernen oder im Umgang mit Anderen.

Alle schulpflichtigen Kinder werden in der Regelschule – also der Grundschule – angemeldet. Wenn Eltern wünschen, dass ihr Kind mit Beeinträchtigung eine Förderschule besuchen soll, müssen sie das beantragen.

Die Verschiedenheit der Kinder ist ein Teil unserer pädagogischen Arbeit. Die Lehrerinnen unserer Schule setzen sich zum Ziel, die Kinder entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten zu fördern und ihre Fähigkeiten zu erweitern. Hierzu arbeiten Regelschulpädagoginnen mit Sonderpädagogen im Team.

Zurzeit lernen bei uns Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen Lernen, Geistige Entwicklung, Körperlich-motorische Entwicklung, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation.

Formen des Gemeinsamen Lernens:

An der Fichte-Grundschule wird das Gemeinsame Lernen in verschiedenen Formen organisiert:

  • Im Klassenverband
  • Teamteaching im Klassenunterricht
  • Einzelförderung parallel oder zusätzlich zum Klassenunterricht
  • Förderung in einer Kleingruppe unter Einbeziehung der Kinder, die präventiv gefördert werden

 

Außerdem finden Hospitationen bzw. Unterrichtsbeobachtungen statt, um auf dieser Basis einen Förderplan zu entwickeln. Weiter übernimmt eine sonderpädagogische Lehrkraft die kollegiale Beratung der am Gemeinsamen Lernen (GL) beteiligten Lehrkräfte.

Für die Einzel- oder Kleingruppenförderung steht ein speziell ausgestatteter Raum – der Erdmännchenraum – und als zusätzlicher Klassenraum der Maulwurfsraum zur Verfügung. Neben vielfältiger (sonder)pädagogischer Fachliteratur verfügen wir über förderschulspezifische Unterrichtsmaterialien, die ein anschauungs- und handlungsorientiertes Lernen unterstützen, um dem individuellen Förderbedarf der Schüler gerecht zu werden.

Förderplanung

Für jedes Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bzw. sich abzeichnendem Unterstützungsbedarf wird vom Lehrerteam ein Förderplan erstellt, der mit den Eltern besprochen und fortgeschrieben wird. Die Förderpläne werden auf Basis des Entwicklungsstandes des Schülers erstellt. Sie sollen nicht die Defizite aufzeigen, sondern eine ganzheitliche Betrachtung ermöglichen. Ausgehend von den Stärken eines Schülers werden darin die Ansätze zur Förderung verdeutlicht.

Beobachtbare Entwicklungsbereiche sind:

  • Motorik (Grob- / Feinmotorik, Bewegungssicherheit, Bewegungskoordination,

     visuomotorische Koordination, Lateralität, …)

  • Wahrnehmung (Körperschema, Raumorientierung, auditive und visuelle Wahrnehmung, …)
  • Sprache (Sprechfähigkeit, Wortschatz, Sprechmotivation, Sprachverständnis, Sprachgedächtnis, Kommunikation, …)
  • Kognition (Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnis, logisches Denken, Lernmotivation, Arbeitsverhalten, Selbständigkeit, …)
  • Sozialverhalten (Kooperationsverhalten, Konfliktverhalten, Regelbewusstsein, Selbstkontrolle, …)
  • Emotion (Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl, emotionale Stabilität, Temperament, Selbstwahrnehmung, …)
  • Persönlichkeit (Selbstbewusstsein, Psychische Grundverfassung,…)
  • Lern-, Arbeitsverhalten (Motivation, Lernbereitschaft, Anstrengungsbereitschaft, …)
  • Deutsch
  • Mathe


Einmal im Jahr erfolgt eine Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durch die Klassenkonferenz.

Aufgabenbereiche der sonderpädagogischen Lehrkraft im GL:

Aufgabe der Sonderpädagogen ist es, die Kinder mit Unterstützungsbedarf bei der erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der Grundschule zu unterstützen. In enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin erstellen sie differenziertes Unterrichtsmaterial oder bereiten spezielle didaktisch-methodische Umsetzungen vor. Außerdem führen sie diagnosegeleitete Beobachtungen durch. Sie erstellen die Förderpläne auf der Grundlage eigener Beobachtungen und nach Absprache mit der Klassenlehrerin (Kooperative Förderplanung). Des Weiteren beraten die Sonderpädagogen Kolleginnen zum Beispiel bei der Antragsstellung zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs, bei der Gewährung eines Nachteilsausgleichs und leiten die Schulbegleiter an. Gemeinsam mit der Klassenlehrerin übernehmen sie die Beratung von Eltern zum Beispiel an Elternsprechtagen oder hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn. Schließlich planen und führen sie spezielle Fördermaßnahmen durch.

Arbeitsfeld der Schulbegleiter:

Manche Kinder mit Unterstützungsbedarf benötigen einen individuellen Schulbegleiter, um erfolgreich am Schulleben teilnehmen zu können. Schulbegleiter übernehmen bei uns folgende Aufgaben:

  • pflegerische bzw. Betreuung (z. B. Unterstützung beim Essen, Anziehen und Waschen, beim Toilettengang)
  • Hilfe bei der Bereitstellung und dem Umgang mit verschiedenen Arbeitsmaterialien (Schere, Stifte, Papier, …)
  • Begleitung in den Pausen
  • Präventive erzieherische Maßnahmen (z. B. (Auto-)Aggressionen gegenüber Personen und Sachen, massive Störungen, Schreien, Dazwischenrufen, Weglaufen abwenden, …)
  • Assistenz bei einzelnen im Unterricht geforderten Aufgabenstellungen (Aufgaben strukturieren, Konzentration aufrecht halten, Hilfe beim Umgang mit Material)
  • zeitweise individuelle Betreuung außerhalb des Klassenverbandes


Alle genannten Bereiche erfüllen die Helfer in Abstimmung und unter Anleitung durch eine Lehrkraft.

Einbeziehung und Beratung der Erziehungsberechtigten im Gemeinsamen Lernen:

Wichtig für den Erfolg des Gemeinsamen Lernens ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Schule. Der jeweilige Lern- und Entwicklungsprozess eines jeden Kindes kann nur dann optimal entfaltet werden, wenn es zum einen eine ganzheitliche und umfassende Förderung gibt und zum anderen, wenn die Schule mit außerschulischen Einrichtungen vernetzt ist. Bei Bedarf findet ein Austausch über außerschulische Fördermaßnahmen bzw. mit den entsprechenden Therapeuten statt. Gespräche und Absprachen finden nach individuellen Erfordernissen mit dem Sonderpädagogen und der Klassenlehrerin statt, ggf. wird die Schulleitung hinzugezogen. Neben den Möglichkeiten der Klassenpflegschaftssitzungen und Elternsprechtage werden auch weitere Einzelgespräche (falls nötig als Hausbesuche), Telefonate und Formen des schriftlichen Austausches genutzt. Die Eltern werden regelmäßig über den Entwicklungsstand und die Lernfortschritte ihres Kindes informiert; als Grundlage hierfür dient der Förderplan. Individuelle Maßnahmen, wie etwa Verstärkerpläne o. ä. werden erstellt und in einem Gespräch den Eltern erläutert. An der anschließenden Evaluation und ggf. Anpassung sind die Eltern selbstverständlich involviert.